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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2008 - L 1 R 492/07   

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https://dejure.org/2008,117239
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2008 - L 1 R 492/07 (https://dejure.org/2008,117239)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.04.2008 - L 1 R 492/07 (https://dejure.org/2008,117239)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. April 2008 - L 1 R 492/07 (https://dejure.org/2008,117239)
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  • BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 8/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2008 - L 1 R 492/07
    Nur eine derartige Massenproduktion im Bereich des Bauwesens und nicht das Erbringen von Bauleistungen jeglicher Art sei für die Einbeziehung in das Versorgungssystem der technischen Intelligenz von maßgeblicher Bedeutung gewesen (BSG, Urteil vom 23. August 2007, B 4 RS 3/06 R, zur Projektierung, BSG, Urteil vom 27. Juli 2004, B 4 RA 8/04 R zur Rationalisierung, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Tätigkeitsschwerpunkt der Betriebe war somit die Unterstützung der Produktionsbetriebe, nicht jedoch die Herstellung von eigenen Produkten (BSG, Urteil vom 27. Juli 2004, B 4 RA 8/04 R).

  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 57/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2008 - L 1 R 492/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des (4. Senats des) BSG ist ein volkseigener Betrieb nur dann als volkseigener Produktionsbetrieb im Sinne des § 2 Abs. 2 der 2. Durchführungsbestimmung anzusehen, wenn er organisatorisch dem Bauwesen der DDR-Planwirtschaft zugeordnet war und sein Hauptzweck die Bautätigkeit in Form einer Massenproduktion von Bauwerken war, die Massenproduktion dem Betrieb sein Gepräge gegeben hat (vgl. nur: BSG, Urteil vom 8. Juni 2004, B 4 RA 57/03 R).
  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 3/06 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2008 - L 1 R 492/07
    Nur eine derartige Massenproduktion im Bereich des Bauwesens und nicht das Erbringen von Bauleistungen jeglicher Art sei für die Einbeziehung in das Versorgungssystem der technischen Intelligenz von maßgeblicher Bedeutung gewesen (BSG, Urteil vom 23. August 2007, B 4 RS 3/06 R, zur Projektierung, BSG, Urteil vom 27. Juli 2004, B 4 RA 8/04 R zur Rationalisierung, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 18/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2008 - L 1 R 492/07
    Auf der Grundlage dieser Abgrenzung des Hauptzwecks bzw. Gepräges eines Betriebes haben der Versorgungsträger für die Zusatzversorgungssysteme und die im Streitfall entscheidenden Gerichte der Tatsacheninstanzen nicht allein aufgrund rechtlicher Regelungen der ehemaligen DDR, sondern auch aufgrund der tatsächlich wahrgenommenen Aufgaben, der Organisation und der Mittelverwendung des Betriebes durch Beweiswürdigung zu klären, welcher Hauptzweck/welches Gepräge vom Beschäftigungsbetrieb tatsächlich verfolgt wurde (BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003, B 4 RA 18/03 R).
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